Die Zurrgurte entsprechen zwar nicht der EN 12195 -2. Sie dienen auch nicht der Niederzurrung sondern lediglich der Fixierung der Ladung. Die Verlademethode entspricht dem Stand der Technik. Das Fahrzeug ist betriebs- und Verkehrssicher.
Die Restlichen Kräfte können durch den Formschluss über die Ladebordwände erbracht werden. Es sollten allerdings die oben aufliegenden einzelnen Platten gegen herabfallen mindestens durch die Zurrgurte gesichert werden. Besser wäre ein geeignetes Ladungssicherungs-netz oder einer Plane Bei einer Kontrolle müssten keine der Beteiligten z.B. Verlader – Verkäufer – Fahrzeugführer mit einer Bestrafung rechnen. (Vorraussetzung sind die technische Betriebssicherheit der Fahrzeugkombination PKW und Anhänger- Verantwortlich Fahrzeugführer und Fahrzeughalter).