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Zurrpunkte

Zurrpunkte auf Kipperfahrzeugen

Ladungssicherung
Abbildung 1
Ladungssicherung
Abbildung 2
Ladungssicherung
Abbildung 3
Ladungssicherung
Abbildung 4
Ladungssicherung
Abbildung 5
Ladungssicherung
Abbildung 6 + 7
Ladungssicherung
Abbildung 8
Ladungssicherung
Abbildung 9
Ladungssicherung von Baumaschinen auf Kippfahrzeugen funktioniert nur über Direktzurren mit definierten Zurrpunkten auf oder im Bereich der Ladefläche.


Auch die Baumaschine muss mit entsprechenden Zurrpunkten (nach EN 12640) bestückt sein.


Wenn Sie selbst Zurrpunkte am Fahrzeug anbringen, so sind Sie als Unternehmer für die technischen Ausführungen verantwortlich. Das Problem dabei: Es bestehen zu viele Unsicherheiten in Punkte Krafteinleitung der Zurrkräfte in die Fahrzeugaufbauten.


Schüttgut ist kein Stückgut
In der STVZO § 30 und 31 wurde festgelegt, dass der Halter /Unternehmer die Fahrzeuge so bauen und ausrüsten muss, dass der bestimmungsgemäße Einsatz möglich ist und mit diesem Fahrzeug die geplante Ladung tatsächlich transportiert werden kann. Der Halter darf den Einsatz nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass das Fahrzeug oder der Fahrer für die Durchführung dieses Transportes nicht geeignet ist.


Es gilt:
Ein Fahrzeugaufbau, der für den Transport für Schüttgut gebaut ist, kann dann nicht für den Transport von Stückgut geeignet sein.


Lösung (s. Abb. 1):
Der Minibagger hat oftmals keine geeignete Zurrpunkte. Da es sich bei dem Aufbau um feste Bordwände handelt, kann davon ausgegangen werden, dass sie den Kräften standhalten. So müssen jetzt lediglich die Leerräume mit stabilem Füllmaterial ausgefüllt werden.


Dafür eignen sich Hölzer oder Holzpalettenstapel.
Vorraussetzung ist allerdings, dass der Gesamtschwerpunkt nicht oberhalb der Bordwandkante liegt.


Dieses Prinzip gilt auch für z.B. Absetzkippen oder Abrollkipper (s. Abb. 2)


Die Verladung von kleineren Baumaschinen auf ungeeignete Fahrzeugaufbauten.
Im Bild 3 wurde der Minibagger mit einem Zurrgurt über den Haltebügel (Absturzsicherung für den Fahrer) niedergezurrt.
Dieser Haltebügel ist kein Zurrpunkt nach der EN 12640.


Bild 4 zeigt, dass der Minibagger nach hinten ungesichert ist. Beim Anfahren kann er nach hinten rutschen und beim nächsten Bremsvorgang nach vorne beschleunigen.

Die Sicherung der Gerüstteile im Bild 5 über die Bordwandkante ist unzulässig, da der Druck der Gurte hauptsächlich an den Bordwandkanten und nicht an der Ladung aufgebaut wird.
Zudem ist das Ladegut unzureichend zusammengepackt und damit beförderungsunfähig.


LC-Wert
Im Bild 6 wird der Minibagger niedergezurrt. Die Niederzurrkraft entspricht im günstigsten Fall 400 daN. Viele Anwender verwechseln in diesem Fall den auf dem Etikett angegebenen (s. Bild 7) LC – Wert mit dem STF- Wert.


Der LC- Wert weist die zulässige max. Zugkraft im direkten Strang aus. Verbindet man das Ladegut direkt mit Zurrpunkt am Transportfahrzeug, kann der LC-Wert gerechnet werden.

Im Bild 8 wird die Baumaschine im direkten Strang durch den Zurrgurt am Verrutschen bzw. Verrollen gehindert. Bei dieser Methode müsse immer 4 ausreichend dimensionierte Zurrmittel eingesetzt werden.


Beim Niederzurren kann nur der Niederzurrwert, also STF- Wert gerechnet werden.
Dieser ist erheblich geringer als der auf dem Gurt Angegebener LC-Wert.


Das bedeutet, dass die Sicherungskraft beim Einsatz eines Zurrmittels mit einem STF-Wert 500 daN unter besten Vorraussetzungen erbracht werden kann (s. Abb. 9).



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