Der STF-WET darf nie höher sein, als die zugelassene Zugkraft des Zurrpunktes.
Angaben über die Festigkeit der Zurrpunkte in Ihrem Fahrzeug können Sie beim Hersteller erfragen.
Alle Zurrpunkte einer Stirnwand müssen für eine Zugkraft für 1000 daN ausgelegt sein.
Der Neigungswinkel des angebrachten Zurrmittels am Zurrpunkt muss mindestens 30 ° betragen.