Kleiner Auszug aus dem Gefahrgut-Bußgeldkatalog
Absender
- Er hat nicht dafür gesorgt, dass ein dort genanntes Beförderungspapier mitgegeben wird
250,00 €
- Er hat nicht dafür gesorgt, dass nur z.B. zugelassenen und geeignete Verpackungen verwendet werden.
750,00 €
Beförderer/Unternehmer
- Wenn er nicht dafür sorgt, dass der Fahrzeugführer eine gültigeADR – Bescheinigung besitzt, obwohl dies für den gegebenen Fall erforderlich wäre. (z.B. Basiskurs für Stückguttransporte)
400,00 €
- Wenn er nicht dafür sorgt, dass der Fahrer fähig ist, die Schriftlichen Weisungen (Unfallmerkblätter) zu verstehen und anzuwenden.
250,00 €
Verlader
- Wenn er nicht oder nicht rechtzeitig prüft, ob die Verpackung beschädigt ist oder ein Versandstück oder eine leere ungereinigte Verpackung zur Beförderung übergibt.
500,00 €
- Wenn er nicht dafür sorgt, dass nur Container, die den technischen Anforderungen des Abschnittes 7.1.4 Satz 1 (allgemeine Beschädigungen) entsprechen, eingesetzt werden.
500,00 €
- Wenn er die erforderlichen Vorschriften bzgl. der Handhabung und Verstauung sowie der Ladungssicherung nicht beachtet.
250,00 €
Fahrzeugführer
- Wenn er die erforderliche Bescheinigung nicht besitzt. (ADR-Schein)
300,00 €
- Wenn er die Feststellbremse nicht anzieht, obwohl die erforderlich gewesen wäre.
100,00 €
- Wenn er eine weitere vorgeschriebene Maßnahme nicht oder nicht rechtzeitig trifft (z.B. Ladungssicherung bei Telentladung – Restbestand).
100,00 €
Halter
- Wenn er nicht dafür sorgt, dass eine Vorschrift über Bau- und Ausrüstung beachtet wird, und über Mängel die zur Stilllegung/Untersagung der Weiterfahrt geführt haben sowie andere Mängel hinwegsieht.
300,00 bis 1000,00 €
Das bezieht sich auch auf die Ausrüstungsgegenstände zur Ladungssicherung oder falsche Lastverteilung oder z.B.fehlende Zurrpunkte etc.
Bemerkung: Für Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften gibt es keine Eintragungen in der Verkehrssünderkartei in Flensburg (Punkte)