- Die Verpackung ist unbeschädigt und für diesen Transport geeignet!
- Bei überbauten Paletten gilt besondere Vorsicht - „Beschädigungsgefahr“.
- Die Ware ist auf dem Ladungsträger fest verbunden.
- Die Wickelfolie ist unbeschädigt und mit der Palette fest verbunden.
- Die Bänder sind einwandfrei fest.
- Die Kantenschützer sitzen richtig.
- Beschädigte Gefahrgutverpackungen dürfen nicht verladen werden!
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