Diese Methoden sind unter gewissen Umständen zulässig. Zitate aus der Richtlinie:
- „Die Vielfalt der Güter und Ladungssicherungsmöglichkeiten kann in den dargestellten Beispielen nicht immer berücksichtigt werden. Gleichwertige Ladungssicherungen oder solche, die eine bessere Sicherung erreichen, können als Alternative zu den beschriebenen ebenso eingesetzt werden."
- „Die Eignung von durch diese Richtlinie nicht geregelten Ladungssicherungshilfsmitteln/-methoden kann durch repräsentative Versuche im Einzelfall mit Dokumentation durch unabhängige Sachverständige ermittelt und nachgewiesen werden."
- „Die so nachgeprüfte Eignung ist durch technische Informationen der Hersteller mit Hinweis auf Typ, Herstellungszeitpunkt, Seriennummer zu bestätigen."
Das bedeutet, jeder Hersteller kann – bezogen auf seine eigenen Produkte – Ladungssicherungsmethoden bestimmen und anwenden, sofern er diese erfolgreich getestet und dokumentiert hat.