bedeutet, dass durch die Ladung die technische Betriebssicherheit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird. Die Betriebssicherheit ist nicht mehr gewährleistet, wenn sich z.B. durch das Verrutschen der Ladung auf dem Ladungsträger (Palette) eine unzulässige Schwerpunktlage oder eine Achslastüberschreitung ergibt.