Beim Bremsen wirken enorme Kräfte auf die Ladung. Diese Kraft nennt man auch negative Beschleunigung.
Die VDI-Richtlinie gibt folgende Werte zur Ermittlung der Sicherungskräfte vor:
Richtung | Größe | Ursache |
---|---|---|
vorwärts | 0,8 G | beim Bremsen |
rückwärts | 0,5 G | Richtung |
seitwärts | 0,5 G | bei Kurvenfahrten |
Achtung: Bei Kippgefahr der Ladung muss jeweils ein „Wankfaktor“ von 0,2 G hinzugerechnet werden.
Wirkungsrichtung der Beschleunigung
Jede Geschwindigkeitsänderung bewirkt eine Beschleunigung,
- positiv beim Gasgeben
- negativ beim Bremsen.
Beispiel Vollbremsung und gleichzeitiges Ausweichen eines beladenen LKW:
Das Ladegut rutscht in die Richtung, die es zu Beginn der Ausweichbewegung innehatte.
Bordwände und Planenaufbauten können beschädigt werden.
Beschleunigung und Reibungskraft
Es gilt:
Reibungskraft > Beschleunigung: Ladegut bleibt an seinem Platz
Reibungskraft < Beschleunigung: Ladegut rutscht
Die Bremswirkung (= negative Beschleunigung) wächst mit sinkender Geschwindigkeit immer mehr. Der Spitzenwert wird kurz dem Stillstand des LKW erreicht.